Beamte
Altersvorsorgedepot für Beamte
·Stand: 07.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtBeamte, Richter und Berufssoldaten sind wie bisher bei Riester unmittelbar förderberechtigt – Voraussetzung ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an die zuständige Stelle. Dann gelten dieselben Zulagen: bis 540 € Grundzulage, bis 300 € je Kind, 200 € Bonus unter 25.
Voraussetzung: Einwilligung
Damit die Zulagenstelle Ihre Förderberechtigung prüfen kann, müssen Sie gegenüber Ihrer Besoldungsstelle in die Übermittlung der nötigen Daten einwilligen. Ohne diese Einwilligung gibt es keine Zulage.
Zulagen und Steuer
- Grundzulage: 50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 € – max. 540 €
- Kinderzulage: bis 300 € je Kind
- Sonderausgabenabzug bis 1.800 € zuzüglich Zulage – bei hohem Steuersatz oft zusätzliche Erstattung (Steuerrechner)
Ehepartner ohne eigenes Einkommen
Ist Ihr Ehepartner nicht selbst förderberechtigt, kann er mittelbar mitmachen: mindestens 120 € im Jahr in einen eigenen Vertrag, Grundzulage dann bis 175 €.
Häufige Fragen
Bekommen Beamte die Zulage für das Altersvorsorgedepot?
Ja, wenn sie der Datenübermittlung an die zuständige Stelle zustimmen. Es gelten dieselben Zulagen wie für Arbeitnehmer.