Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
14,7 Mio. Verträge betroffen

Riester prüfen,
nicht kündigen.

Ab 2027 haben Riester-Sparer vier Wege. Der Check vergleicht in sechs Schritten alte und neue Zulage für Ihre Angaben und zeigt, was bei jedem Weg dafür und dagegen spricht.

Wichtig: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, stellt automatisch alle bestehenden Verträge auf das neue Recht um. Erst prüfen, dann unterschreiben.

Welche Art Riester-Vertrag haben Sie?

Wann abgeschlossen?

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Wie fühlen sich die Kosten an?

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Für wie viele Kinder bekommen Sie Kindergeld?

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Beitrag und Einkommen

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Ihr Szenario

Zulage alt (Riester)
Zulage neu (ab 2027)

Keine Beratung, keine Empfehlung. Dieser Check zeigt auf Basis Ihrer Angaben allgemeine Gesichtspunkte. Er prüft weder Ihren konkreten Vertrag noch Ihre gesamte finanzielle Situation und sagt nicht, welche Option für Sie geeignet ist. Bitte kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag nicht allein auf Grundlage dieses Checks: Bei einer Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgezahlt werden, und Garantien können verloren gehen. Lassen Sie sich vor jeder Änderung beraten – z. B. von Ihrem Anbieter, einer Verbraucherzentrale oder von uns. Wir sind gebundener Vertreter der Allianz. Vereinfachte Zulagenberechnung: Kinderzulage alt mit 300 € (Kinder ab 2008), Mindesteigenbeitrag alt 4 % des Vorjahresbrutto abzüglich Zulagen.

Kostenlose Vertragsprüfung

Wir schauen uns Ihre Standmitteilung an und rechnen alle Wege konkret durch.

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Bitte lesen Sie vorab unsere Erstinformation (Statusangaben nach § 15 VersVermV) und die Datenschutzhinweise.

Danke! Ihre Anfrage ist angekommen – die Bestätigung mit unserer Erstinformation ist per E-Mail unterwegs.

← Angaben ändern

Die vier Wege

Was Sie mit dem alten Vertrag tun können

Weiter besparen

Altes Recht bis zur Rente: 175 € Grundzulage, 185/300 € je Kind, 4-%-Mindestbeitrag.

Neue Förderung wählen

Unwiderrufliche Erklärung beim Anbieter – gilt für alle Bestandsverträge.

Kapital übertragen

Ins neue Produkt, Förderung bleibt. Max. 150 € Kosten alt + 150 € neu.

Beitragsfrei stellen

Garantien behalten, Kapital bleibt gefördert. Ideal bei hohem Garantiezins.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Letzte jährliche Standmitteilung
  • Vertragsnummer und Anbieter
  • Garantiezins / garantierter Rentenfaktor
  • Zulagenbescheide der ZfA (falls vorhanden)
  • Höhe von Beitrag und Vorjahreseinkommen
  • Geplante Immobilie (Wohn-Riester)?

Fragen zum Riester-Wechsel

Verliere ich meine Zulagen, wenn ich wechsle?
Nein. Bei einer Übertragung in ein neues zertifiziertes Produkt bleibt die bisherige Förderung erhalten. Zulagen müssen nur bei förderschädlicher Verwendung zurückgezahlt werden.
Kann ich nur einen von mehreren Riester-Verträgen umstellen?
Die Erklärung zum Wechsel in die neue Förderung gilt für alle Bestandsverträge gemeinsam. Kapitalübertragungen können Sie dagegen vertragsweise vornehmen.
Wann ist der alte Riester besser?
Häufig bei kleinem Einkommen und mehreren Kindern: Mit dem alten Mindestbeitrag von 60 € gibt es dort die volle Grund- und Kinderzulage – im neuen System gibt es unter 120 € Eigenbeitrag gar keine Zulage. Auch alte Rentenversicherungen mit hohem Garantiezins sind oft wertvoll.
Eilt die Entscheidung?
Nein. Neue Produkte gibt es ab 2027, und die Förderung für 2027 gibt es auch bei einem Abschluss im Laufe des Jahres. Wichtig ist, nicht vorschnell neu abzuschließen, weil das alle alten Verträge umstellt.