Das Altersvorsorgedepot einfach erklärt
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es ist Kern der Reform, die der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt hat. Die neuen Produkte und Zulagen gelten ab dem 1. Januar 2027.
Anders als bei klassischen Riester-Verträgen gibt es keine Pflicht zur Beitragsgarantie. Erlaubt sind Investmentfonds und ETFs (OGAW), offene Publikums-AIF und ELTIF bis Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt sowie Euro-Staatsanleihen von Bund, Ländern, Kommunen und EU-Staaten.
Wie wird gefördert?
- Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Teil bis 1.800 € – maximal 540 € im Jahr.
- Kinderzulage: 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € je kindergeldberechtigtem Kind.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind.
- Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr – ohne ihn gibt es keine Zulage.
- Steuer: Sonderausgabenabzug bis 1.800 € plus Zulage, Erträge in der Ansparphase steuerfrei.
Rechnen Sie Ihre persönliche Zulage mit dem Zulagenrechner aus.
Drei Produkttypen
| Produkt | Garantie | Für wen? |
|---|---|---|
| Altersvorsorgedepot | keine | langer Anlagehorizont, Renditefokus |
| Garantieprodukt | 80 % oder 100 % der Beiträge inkl. Zulagen zu Rentenbeginn | sicherheitsorientiert, kurzer Horizont |
| Standarddepot | keine, aber automatische Risikoreduzierung vor Rentenbeginn; max. 1,0 % Kosten | wer es einfach und günstig will |
Details zu Kosten und Lebenszyklus-Modell: Standarddepot erklärt.
Wer darf mitmachen?
Förderberechtigt sind – wie bisher bei Riester – vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte, Richter und Berufssoldaten (mit Einwilligung zur Datenübermittlung). Neu dazu kommen Selbstständige unter 67, die eine Steuererklärung abgeben, und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Pro Person werden höchstens zwei ab 2027 neu abgeschlossene Verträge gefördert.
Was passiert im Alter?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 (oder früher, wenn eine gesetzliche Altersrente beginnt) und spätestens mit 70. Sie wählen zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlplan bis mindestens 85; bis zu 30 % des Kapitals sind zu Beginn auf einmal möglich. Mehr: Auszahlung im Alter.