Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Partner

Auch der Partner profitiert

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 07.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtEhe- oder eingetragene Lebenspartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können mittelbar gefördert werden, wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Sie müssen mindestens 120 € im Jahr in einen eigenen Vertrag einzahlen; ihre Grundzulage beträgt höchstens 175 €.

Die Regeln

  • Mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr in einen eigenen Vertrag
  • Grundzulage höchstens 175 €, berechnet aus den Beiträgen des unmittelbar berechtigten Partners
  • Kein eigener Sonderausgabenabzug
  • Kinderzulage: kann je nach Zuordnung beim mittelbar berechtigten Elternteil landen

Beispiel

Partner A ist angestellt und zahlt 1.800 € im Jahr ein (540 € Grundzulage). Partner B ist in Elternzeit ohne eigene Förderberechtigung und zahlt 120 € ein: Er erhält bis zu 175 € Grundzulage – eine Förderquote von über 140 % auf seinen Beitrag.

Häufige Fragen

Bekommt mein Ehepartner ohne Job eine Zulage?
Ja, mittelbar: mit mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr in einen eigenen Vertrag, Grundzulage bis 175 €, sofern Sie selbst unmittelbar förderberechtigt sind.
Albert Klee, Allianz Generalvertreter in Dossenheim
Persönliche Beratung

Welches Produkt passt zu Ihnen?

Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt oder Standarddepot? Wechseln oder den alten Riester behalten? Ich rechne es mit Ihnen konkret durch – für Sie kostenlos und unverbindlich, vor Ort in Dossenheim oder per Video. Wir werden im Erfolgsfall über die Provision des Produktgebers vergütet.

Albert Klee · Allianz Generalvertretung · Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim