Partner
Auch der Partner profitiert
·Stand: 07.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtEhe- oder eingetragene Lebenspartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können mittelbar gefördert werden, wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Sie müssen mindestens 120 € im Jahr in einen eigenen Vertrag einzahlen; ihre Grundzulage beträgt höchstens 175 €.
Die Regeln
- Mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr in einen eigenen Vertrag
- Grundzulage höchstens 175 €, berechnet aus den Beiträgen des unmittelbar berechtigten Partners
- Kein eigener Sonderausgabenabzug
- Kinderzulage: kann je nach Zuordnung beim mittelbar berechtigten Elternteil landen
Beispiel
Partner A ist angestellt und zahlt 1.800 € im Jahr ein (540 € Grundzulage). Partner B ist in Elternzeit ohne eigene Förderberechtigung und zahlt 120 € ein: Er erhält bis zu 175 € Grundzulage – eine Förderquote von über 140 % auf seinen Beitrag.
Häufige Fragen
Bekommt mein Ehepartner ohne Job eine Zulage?
Ja, mittelbar: mit mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr in einen eigenen Vertrag, Grundzulage bis 175 €, sofern Sie selbst unmittelbar förderberechtigt sind.