Endlich dabei,
als Selbstständige.
Selbstständige unter 67 mit Steuererklärung bekommen ab 2027 dieselbe Zulage wie Angestellte – und setzen bis 1.800 € plus Zulage als Sonderausgaben ab. Bei hohem Steuersatz liegt die Förderquote schnell über 50 %.
Ihr Steuer-Szenario
Vereinfachte Schätzung ohne Soli/Kirchensteuer. Auszahlungen im Alter sind steuerpflichtig.
Wer gilt als förderberechtigt?
Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (§§ 15, 18 EStG), unter 67, Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben. Neu auch: angestellte Pflichtmitglieder von Versorgungswerken.
Schwankende Einnahmen?
Mindestens 120 € im Jahr reichen für die Förderung. Beiträge lassen sich flexibel anpassen – gefördert wird bis 1.800 €, einzahlen dürfen Sie bis 6.840 €.
Rürup? Beides.
Die neue Förderung ersetzt die Basisrente nicht – beides lässt sich kombinieren. Wie viel wo sinnvoll ist, hängt von Steuersatz und Liquidität ab.
Fragen von Selbstständigen
Muss ich als Selbstständiger rentenversichert sein?
Endet die Förderung mit 67?
Ihre Zahlen. Ihr Plan.
Altersvorsorgedepot, Rürup und Versorgungswerk sauber zusammengedacht – kompakt, ohne Fachchinesisch.