Teilzeit, Minijob, Elternzeit eigene Zulage
Kleiner Beitrag,
Kleiner Beitrag,
große Quote.
Ab 2027 gibt es auf die ersten 360 € im Jahr 50 % Zulage – egal, wie viel Sie verdienen. Schon 10 € im Monat lösen die Förderung aus. Ein eigener Baustein gegen die Rentenlücke.
Ehrlich gesagt: Mit altem Riester-Vertrag und Kindern kann das alte System mehr bringen. Erst den Riester-Check machen.
Live-SimulationGesetz · 2027
Ihr Glas – pro Jahr
1 Münze = 60 €Ihr BeitragGrundzulageKinderzulage
Der Staat legt drauf
pro Jahr · Förderquote ·
Szenario nach §§ 84–86 EStG n. F. ab 2027. Mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Keine Anlageberatung.
10 €
im Monat = 120 € Mindestbeitrag → 60 € Zulage
30 €
im Monat → 180 € Zulage, Förderquote 50 %
+300 €
pro Kind – schon ab 25 € im Monat voll
Häufige Fragen
Lohnt sich das bei wenig Einkommen?
Ja – die Förderquote ist auf kleine Beiträge am höchsten: 50 % auf die ersten 360 € im Jahr. Wer 30 € im Monat einzahlt, bekommt 180 € Zulage. Das Einkommen spielt für die Zulage keine Rolle mehr.
Ich habe schon einen Riester-Vertrag mit Kindern – was nun?
Vorsicht: Im alten System gibt es mit nur 60 € Mindestbeitrag die volle Zulage (175 € + 300 € je Kind ab 2008). Im neuen System gibt es unter 120 € Beitrag nichts. Machen Sie unbedingt den Riester-Check, bevor Sie etwas ändern.
Was passiert in der Elternzeit?
Eltern in der Kindererziehungszeit sind weiterhin förderberechtigt. Bleiben Sie mit mindestens 120 € im Jahr dabei, laufen Grund- und Kinderzulage weiter.
Mein Partner verdient mehr – bekomme ich trotzdem eine eigene Zulage?
Wenn Sie selbst förderberechtigt sind (z. B. rentenversichert in Teilzeit oder im Minijob ohne Befreiung), haben Sie einen eigenen Anspruch auf die volle Grundzulage – unabhängig vom Partner.
In Ruhe besprechen
Ohne Druck. Mit Plan.
Wir schauen gemeinsam, welche Beitragshöhe passt und ob ein alter Vertrag besser weiterläuft.