Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Teilzeit, Minijob, Elternzeit eigene Zulage

Kleiner Beitrag,
große Quote.

Ab 2027 gibt es auf die ersten 360 € im Jahr 50 % Zulage – egal, wie viel Sie verdienen. Schon 10 € im Monat lösen die Förderung aus. Ein eigener Baustein gegen die Rentenlücke.

Ehrlich gesagt: Mit altem Riester-Vertrag und Kindern kann das alte System mehr bringen. Erst den Riester-Check machen.
Live-SimulationGesetz · 2027

Ihr Glas – pro Jahr

1 Münze = 60 €
Ihr BeitragGrundzulageKinderzulage
1
Der Staat legt drauf
pro Jahr · Förderquote ·

Szenario nach §§ 84–86 EStG n. F. ab 2027. Mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Keine Anlageberatung.

10 €

im Monat = 120 € Mindestbeitrag → 60 € Zulage

30 €

im Monat → 180 € Zulage, Förderquote 50 %

+300 €

pro Kind – schon ab 25 € im Monat voll

Häufige Fragen

Lohnt sich das bei wenig Einkommen?
Ja – die Förderquote ist auf kleine Beiträge am höchsten: 50 % auf die ersten 360 € im Jahr. Wer 30 € im Monat einzahlt, bekommt 180 € Zulage. Das Einkommen spielt für die Zulage keine Rolle mehr.
Ich habe schon einen Riester-Vertrag mit Kindern – was nun?
Vorsicht: Im alten System gibt es mit nur 60 € Mindestbeitrag die volle Zulage (175 € + 300 € je Kind ab 2008). Im neuen System gibt es unter 120 € Beitrag nichts. Machen Sie unbedingt den Riester-Check, bevor Sie etwas ändern.
Was passiert in der Elternzeit?
Eltern in der Kindererziehungszeit sind weiterhin förderberechtigt. Bleiben Sie mit mindestens 120 € im Jahr dabei, laufen Grund- und Kinderzulage weiter.
Mein Partner verdient mehr – bekomme ich trotzdem eine eigene Zulage?
Wenn Sie selbst förderberechtigt sind (z. B. rentenversichert in Teilzeit oder im Minijob ohne Befreiung), haben Sie einen eigenen Anspruch auf die volle Grundzulage – unabhängig vom Partner.
In Ruhe besprechen

Ohne Druck. Mit Plan.

Wir schauen gemeinsam, welche Beitragshöhe passt und ob ein alter Vertrag besser weiterläuft.

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Bitte lesen Sie vorab unsere Erstinformation (Statusangaben nach § 15 VersVermV) und die Datenschutzhinweise.

Danke! Ihre Anfrage ist angekommen – die Bestätigung mit unserer Erstinformation ist per E-Mail unterwegs.