Steuervorteil & Günstigerprüfung
Beiträge bis 1.800 € plus Zulage dürfen Sie als Sonderausgaben absetzen. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Steuerwirkung der Sonderausgabe: . Die Zulage wird darauf angerechnet; nur der übersteigende Betrag kommt über die Steuererklärung zurück. Im Alter sind die Auszahlungen voll steuerpflichtig.
Wann lohnt sich der Steuervorteil?
Für Singles ohne Kinder mit mittlerem bis hohem Einkommen übersteigt der Steuervorteil die Zulage oft deutlich: Bei 1.800 € Beitrag, 540 € Zulage und 35 % Grenzsteuersatz ergibt sich eine Sonderausgabe von 2.340 € und eine Steuerwirkung von 819 € – also 279 € zusätzlich zur Zulage. Familien mit Kinderzulage profitieren meist schon vollständig über die Zulagen.
Wichtig: Den Sonderausgabenabzug müssen Sie mit der Anlage AV in der Steuererklärung beantragen. Mittelbar Berechtigte (z. B. nicht berufstätige Ehepartner) haben keinen eigenen Abzug.
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Albert Klee · Allianz Generalvertretung · Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim