Ein Angebot der Allianz Generalvertretung Albert Klee · gebundener Versicherungsvertreter der Allianz (§ 34d Abs. 7 GewO) · Erstinformation
Im Ruhestand

Auszahlung im Alter: Rente oder Auszahlplan?

Albert Klee, Allianz Generalvertreter·Stand: 07.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtAusgezahlt wird zwischen 65 und 70 – als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % des Kapitals sind zu Beginn auf einmal möglich. Die Auszahlungen werden nachgelagert versteuert.

Wann beginnt die Auszahlung?

Bei Verträgen ab 2027 frühestens mit 65 – oder früher, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt – und spätestens mit 70. Ohne Vereinbarung beginnt die Auszahlung mit 65 (bei Verträgen von 2012 bis 2026 mit 62, davor mit 60).

Leibrente oder Auszahlplan

  • Leibrente: 100 % lebenslange Rente – oder 80 % Leibrente plus 20 % variable lebenslange Auszahlung. Wählbar mit Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren.
  • Auszahlplan: läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Die Rate wird spätestens alle drei Jahre neu festgelegt (mindestens 80 % des Restkapitals geteilt durch die verbleibenden Monate); das Restkapital wird am Ende ausgezahlt.

Eine Pflicht zur Verrentung ab 85 gibt es nicht mehr.

30 % auf einmal

Zu Beginn der Auszahlung dürfen bis zu 30 % des Kapitals außerhalb der Monatsraten ausgezahlt werden. Bis zu zwölf Monatsraten lassen sich zusammenfassen; sehr kleine Renten können abgefunden werden.

Steuer im Alter

Die Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Da der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist, bleibt der Steuervorteil der Ansparphase in der Regel erhalten.

Anbieterwechsel zur Rente

Neu ist das reine Auszahlungsprodukt: Sie können zu Beginn der Auszahlung zu einem anderen Anbieter wechseln, der bessere Konditionen für die Auszahlphase bietet.

Häufige Fragen

Kann ich mir das ganze Kapital auszahlen lassen?
Nein, nur bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlung. Eine vollständige Entnahme wäre förderschädlich – Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden. Ausnahme: Kleinbetragsrenten können abgefunden werden.
Albert Klee, Allianz Generalvertreter in Dossenheim
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Albert Klee · Allianz Generalvertretung · Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim