FAQ
28 Antworten zum Altersvorsorgedepot
Kurz, korrekt, nach dem beschlossenen Gesetz. Ihre Frage fehlt? Fragen Sie direkt.
Was ersetzt Riester ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge alter Art mehr gefördert werden. An ihre Stelle tritt die reformierte geförderte Altersvorsorge mit dem neuen Altersvorsorgedepot (Fonds und ETFs ohne Garantiezwang), Garantieprodukten mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie und einem kostengünstigen Standarddepot.
Wie hoch ist die Zulage im Altersvorsorgedepot?
50 Cent je eingezahltem Euro auf die ersten 360 € im Jahr und 25 Cent je Euro bis 1.800 € – maximal 540 € Grundzulage. Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen bis zu 300 € dazu, unter 25 Jahren einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr.
Wer bekommt die Förderung?
Alle, die bisher riesterberechtigt waren – also vor allem gesetzlich Rentenversicherte und Beamte. Neu ab 2027: Selbstständige unter 67, die eine Steuererklärung abgeben, sowie angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?
Er läuft nach altem Recht weiter. Sie können per Erklärung in die neue Förderung wechseln oder das Kapital in ein neues Produkt übertragen – die bisherige Förderung bleibt dabei erhalten. Ob sich das lohnt, hängt vom Vertrag ab (Garantien, Kosten, Rentenfaktor).
Wie berechnet sich die Grundzulage genau?
Grundzulage = 50 % der Eigenbeiträge bis 360 € plus 25 % der Eigenbeiträge zwischen 360,01 € und 1.800 €. Beispiel: 1.200 € Eigenbeitrag → 180 € + 210 € = 390 € Zulage.
Ab welchem Beitrag lohnt sich die Kinderzulage voll?
Die Kinderzulage beträgt 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € pro Kind. Das Maximum ist also schon bei 300 € im Jahr – 25 € im Monat – erreicht, unabhängig von der Zahl der Kinder.
Gibt es eine Zulage, wenn ich weniger als 120 € einzahle?
Nein. Unter dem Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr gibt es weder Grund- noch Kinderzulage.
Bekommt mein Ehepartner auch eine Zulage?
Ein nicht selbst förderberechtigter Ehe- oder Lebenspartner ist mittelbar förderberechtigt, wenn er mindestens 120 € im Jahr in einen eigenen Vertrag einzahlt. Seine Grundzulage beträgt höchstens 175 €.
Kann ich mehr als 1.800 € einzahlen?
Ja, bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag. Gefördert werden aber nur die ersten 1.800 €; der Rest wächst im Depot steuerfrei mit und wird im Alter nachgelagert besteuert.
Ab wann kann man ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Die neuen zertifizierten Produkte und die neue Förderung gelten ab dem 1. Januar 2027. Anbieter dürfen sie ab dann vertreiben.
Ist das Altersvorsorgedepot sicher?
Es ist ein Wertpapierdepot ohne Garantie – der Wert schwankt mit den Kapitalmärkten, Verluste sind möglich. Wer Sicherheit will, wählt ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie oder das Standarddepot, das vor Rentenbeginn automatisch Risiko herausnimmt.
Kann ich mein Geld vorzeitig entnehmen?
Eine förderschädliche Verwendung ist möglich, dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Ausnahmen gelten für die Eigenheimförderung (Wohn-Riester) und die Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners im Todesfall.
Wird Riester abgeschafft?
Die alte Riester-Förderung wird für neue Verträge ab 2027 durch die reformierte Förderung ersetzt. Bestehende Verträge laufen weiter und werden nach altem Recht gefördert, solange Sie nicht wechseln.
Lohnt sich der Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot?
Das hängt vom alten Vertrag ab: Garantiezins, bereits gezahlte Kosten, Rentenfaktor und Ihr Anlagehorizont. Bei teuren Fondsverträgen mit langer Restlaufzeit ist ein Wechsel oft attraktiv, bei alten Rentenversicherungen mit hohem Garantiezins eher nicht.
Verliere ich meine Zulagen, wenn ich wechsle?
Nein. Bei einer Übertragung in ein neues zertifiziertes Produkt bleibt die bisherige Förderung erhalten. Zulagen müssen nur bei förderschädlicher Verwendung zurückgezahlt werden.
Kann ich nur einen von mehreren Riester-Verträgen umstellen?
Die Erklärung zum Wechsel in die neue Förderung gilt für alle Bestandsverträge gemeinsam. Kapitalübertragungen können Sie dagegen vertragsweise vornehmen.
Für wen eignet sich das Standarddepot?
Für alle, die ohne viel Aufwand und mit gedeckelten Kosten fördern lassen wollen und kein eigenes Fondsportfolio zusammenstellen möchten.
Muss ich im Standarddepot selbst umschichten?
Nein. Der Anbieter reduziert das Risiko vor dem Auszahlungsbeginn automatisch nach den gesetzlichen Vorgaben.
Muss ich als Selbstständiger rentenversichert sein?
Nein. Entscheidend sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, ein Alter unter 67 und eine abgegebene Steuererklärung für das Beitragsjahr.
Endet die Förderung mit 67?
Ja, für die neuen Gruppen (Selbstständige, angestellte Versorgungswerk-Mitglieder) endet die Förderberechtigung mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Kann ich mir das ganze Kapital auszahlen lassen?
Nein, nur bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlung. Eine vollständige Entnahme wäre förderschädlich – Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden. Ausnahme: Kleinbetragsrenten können abgefunden werden.
Bis wann gibt es die Kinderzulage?
So lange für das Kind Kindergeld festgesetzt ist – in der Regel bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung oder Studium bis maximal 25.
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Nein. Stand Oktober 2026 liegt der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7864) im Bundestag; zweite und dritte Lesung sowie der Bundesrat stehen aus. Änderungen sind möglich.
Kann mein Kind das Geld mit 18 abheben?
Nach dem Entwurf nicht. Das Geld ist für die Altersvorsorge gebunden und wird grundsätzlich erst ab 65 ausgezahlt.
Wie viele Verträge darf ich haben?
Ab 2027 werden höchstens zwei neu abgeschlossene zertifizierte Verträge pro Person gefördert. Ab dem dritten Neuvertrag gibt es keine Förderung.
Was kostet ein Anbieterwechsel?
Innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss höchstens 150 € beim alten Anbieter, danach kostenlos. Der neue Anbieter darf auf übertragenes Kapital höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen.
Gibt es die Bonuszulage für Geringverdiener?
Nein. Die im Referentenentwurf geplante Bonuszulage von 175 € wurde nicht Gesetz. Geringverdiener profitieren stattdessen von den 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag.
Ist Wohn-Riester weiter möglich?
Ja, die Eigenheimförderung bleibt erhalten, ist für Anbieter aber nur noch optional. Das Wohnförderkonto wird im Alter verteilt über fünf Jahre besteuert.
Persönliche Beratung
Welches Produkt passt zu Ihnen?
Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt oder Standarddepot? Wechseln oder den alten Riester behalten? Ich rechne es mit Ihnen konkret durch – für Sie kostenlos und unverbindlich, vor Ort in Dossenheim oder per Video. Wir werden im Erfolgsfall über die Provision des Produktgebers vergütet.
Albert Klee · Allianz Generalvertretung · Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim