Todesfall
Was passiert im Todesfall?
·Stand: 07.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtStirbt der Sparer, kann das geförderte Kapital ohne Zulagenverlust auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners übertragen werden. Andere Erben erhalten das Kapital, die Zulagen und Steuervorteile werden dann aber in der Regel zurückgefordert. In der Auszahlphase sichern Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren ab.
Übertragung auf den Partner
Die förderunschädlichste Lösung: Das Kapital geht auf einen Vertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners über. Zulagen und Steuervorteile bleiben dann erhalten.
Andere Erben
Kinder oder andere Erben erhalten das vorhandene Kapital. Die Auszahlung gilt jedoch als förderschädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden abgezogen bzw. zurückgefordert.
In der Auszahlphase
- Leibrente: wählbar mit Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren.
- Auszahlplan: Restkapital geht an die Erben – mit denselben Regeln wie oben.
Erbrechtliche und steuerliche Details hängen vom Einzelfall ab. Bitte lassen Sie sich im konkreten Fall beraten.
Häufige Fragen
Kann man das Altersvorsorgedepot vererben?
Ja. Das Kapital geht an die Erben; ohne Zulagenverlust nur bei Übertragung auf einen Vertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners.