Anlageregeln
Welche ETFs sind erlaubt?
·Stand: 07.10.2026·Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Kurz gesagtIm Altersvorsorgedepot sind Investmentfonds und ETFs (OGAW), offene Publikums-AIF und ELTIF bis höchstens Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt erlaubt, außerdem Euro-Staatsanleihen von Bund, Ländern, Kommunen und EU-Staaten. Eine Beitragsgarantie ist nicht vorgeschrieben.
Was erlaubt ist
- OGAW-Fonds und ETFs
- Offene Publikums-AIF und ELTIF
- Jeweils höchstens Risikoklasse 5 (SRI) laut Basisinformationsblatt
- Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Kommunen sowie EU- und Euro-Staaten
Was bedeutet Risikoklasse 5?
Die Risikoklasse (1–7) steht im Basisinformationsblatt jedes Fonds. Breit gestreute Aktien-ETFs liegen häufig in Klasse 4 oder 5; einzelne Branchen- oder Schwellenländer-ETFs können höher eingestuft sein und wären dann nicht zulässig.
Keine Lust auf Auswahl?
Das Standarddepot besteht aus genau zwei Fonds und reduziert das Risiko vor Rentenbeginn automatisch – mit maximal 1,0 % Effektivkosten.
Wir nennen bewusst keine einzelnen Fonds. Welche Anlage zu Ihnen passt, hängt von Horizont und Risikobereitschaft ab – das klären wir in der Beratung.
Häufige Fragen
Kann ich jeden ETF im Altersvorsorgedepot besparen?
Nein. Zulässig sind Fonds und ETFs bis höchstens Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt sowie bestimmte Staatsanleihen. Höher eingestufte Produkte sind ausgeschlossen.
Gibt es eine Garantie im Altersvorsorgedepot?
Im Altersvorsorgedepot nicht. Wer eine Garantie möchte, wählt ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie zum Rentenbeginn.